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REZEPTBESTELLUNG

Formular zur Anforderung von Medikamenten, die Ihrer Dauermedikation entsprechen sowie Überweisungen zu Fachärzten, die Sie bereits regelhaft betreuen.

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Vom Krankenhaus oder anderen Ärzten neu verordnete Wirkstoffe werden nicht ohne vorherigen Termin in der Sprechstunde rezeptiert.

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Die Bearbeitungszeit beträgt 2 Werktage.

Anforderungen, die am Freitag, am Wochenende oder an Feiertagen bzw. Brückentagen eintreffen, werden ab am übernächsten Werktag bearbeitet. 

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E-Rezept

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Ab sofort nutzen wir das E-Rezept.

Das E-Rezept ersetzt das Muster 16 ("rosa Rezept"), d.h. sie erhalten keinen Ausdruck mehr & müssen bzw. können das Rezept nicht mehr in der Praxis abholen.

Wurde ein E-Rezept ausgestellt, können / müssen sie das E-Rezept durch Einlesen ihrer Krankenversichertenkarte in der Apotheke einlösen.

Bitte beachten Sie:

Bevor wir ein E-Rezept ausstellen können, muss ihre Versichertenkarte mindestens einmalig pro Quartal in unserer Praxis eingelesen werden - andernfalls können wir keine Medikamente rezeptieren.

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Das E-Rezept funktioniert derzeit nur bei Medikamenten, welche zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können (ehemals "rosa Rezept" und "grünes Rezept" für jeweils gesetzlich versicherte Patienten).

 

Oder anders: Rezepte für Privatversicherte, Heil- und Hilfsmittel, BTM- und BG-liche Rezepte müssen weiterhin auf Papier ausgedruckt und in der Praxis abholt werden.

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Siehe auch unseren Blog-Eintrag - hier klicken.

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>> Für die offizielle Homepage zum Thema E-Rezept bitte hier klicken <<

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Nachrichten, die keiner Rezept- oder Überweisungsanforderung entsprechen, werden ausnahmslos ungelesen gelöscht und nicht beantwortet.

Rezeptbestellung 
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