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TELEFON-AU bei Covid / neu: Kurztermine 

Leider kein Aprilscherz:

Ab dem 1. April 2023 dürfen telefonische Krankmeldungen bei leichten Atemwegsinfekten nicht mehr ausgestellt werden - ausgenommen hiervon sind Corona-Infektionen (= wenn sie unter einer leichten Coronainfektion leiden und eine Krankschreibung benötigen, dürfen sie das Formular weiterhin ausfüllen, wir melden uns innerhalb von max. 36 Stunden via Telefon bei ihnen). 

Die Sinnhaftigkeit dieser (politischen) Entscheidung entzieht sich unserer Kenntnis, ist so aber zu akzeptieren.

Anfragen, die nicht dem o.g. Sinn & Zweck entsprechen, werden ausnahmslos ignoriert und nicht beantwortet.

Telefon-AU nur bei Covidinfektionen
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