Ab sofort nutzen wir das E-Rezept.
Das E-Rezept ersetzt das Muster 16 ("rosa Rezept"), d.h. sie erhalten keinen Ausdruck mehr & müssen bzw. können das Rezept nicht mehr in der Praxis abholen.
Wurde ein E-Rezept ausgestellt, können / müssen sie das E-Rezept durch Einlesen ihrer Krankenversichertenkarte in der Apotheke einlösen.
Bitte beachten Sie:
Bevor wir ein E-Rezept ausstellen können, muss ihre Versichertenkarte mindestens einmalig pro Quartal in unserer Praxis eingelesen werden - andernfalls können wir keine Medikamente rezeptieren.
Das E-Rezept funktioniert derzeit nur bei Medikamenten, welche zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können (ehemals "rosa Rezept" und "grünes Rezept" für jeweils gesetzlich versicherte Patienetn).
Oder anders: Rezepte für Privatversicherte, Heil- und Hilfsmittel, BTM- und BG-liche Rezepte müssen weiterhin auf Papier ausgedruckt und in der Praxis abholt werden.
Für Sie und uns bedeutet die Umstellung auf das E-Rezept eine große Neuerung. Letztendlich liegen die Vorteile allerdings für beide Seiten auf der Hand: Nach Einlesen ihrer Versichertenkarte müssen sie für Wiederholungsrezepte im laufenden Quartal nicht mehr in die Praxis kommen, sondern können bzw. müssen mit ihrer Versichertenkarte ihre Rezepte in ihrer Apotheke "abrufen" lassen. Hierdurch erhoffen wir uns eine Entlastung unserer Anmeldungen.
Zu beachten ist aber, dass sie ihre Versichertenkarte ausnahmslos vor Ausstellen des jeweils ersten eRezeptes im Quartal bei uns vorzeigen müssen. Andernfalls können wir keine Rezepte ausstellen.
Leider ist das Austellen des eRezeptes extrem abhängig von einer funktionieren EDV-Struktur - hierauf haben wir oft keinen Einfluß (zentrale Server etc pp.). Letztendlich stehen wir dem eRezept aber sehr positiv und offen gegenüber, auch wenn es sicherlich anfangs hier und da Probleme geben wird. >> Für die offizielle Homepage zum Thema E-Rezept bitte hier klicken<<
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