Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
M. Nicolai | Dr. Marquardt | Dr. Bormann
Rathausplatz 5 | 72581 Dettingen
Telefon 07123 8330 | Rezepttelefon 07123 943306 | Fax 07123 943305
Impfungen gegen Corona, Influenza & RSV
In diesem Herbst/Winter wird neben den "bekannten" Impfungen gegen Influenza/Grippe und Corona nun erstmals die Impfung gegen RSV empfohlen - die Impfstoffe sind ab sofort in der Praxis vorrätig!
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Sie können sich ohne Termin impfen lassen - idealerweise kommen Sie hierzu außerhalb der Hauptsprechzeiten in die Praxis; ideale Zeitpunkte sind von 13 Uhr bis 14:45 Uhr sowie von 17 Uhr bis 17:40 Uhr (außer Mittwoch und Freitag).​
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Ausführliche Informationen zu allen Impfungen erhalten Sie auf dieser Seite.
Bei fortbestehenden Fragen sprechen Sie uns gerne an!
​​Grippe/Influenza:
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Die RSV-Schutzimpfung, die Coronaschutzimpfung und die Grippeschutzimpfung können theoretisch (und praktisch) gleichzeitig verabreicht werden (bei Patienten Ü60).
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​​​Wer sollte sich impfen lassen?
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Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung vor allem für Risikogruppen:
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Menschen ab 60 Jahren
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Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel
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chronisch Kranke
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
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Personen mit stark erhöhtem Risiko, sich und andere anzustecken, zum Beispiel medizinisches Personal oder Menschen in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr.
(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/Influenza/FAQ-Liste_gesamt.html#entry_16870876)
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Immer noch nicht sicher, ob sie sich impfen lassen sollen?
Machen Sie den "Grippe-Impfcheck"!
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Corona:
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Die RSV-Schutzimpfung, die Coronaschutzimpfung und die Grippeschutzimpfung können theoretisch (und praktisch) gleichzeitig verabreicht werden (bei Patienten Ü60).
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Was wird geimpft?
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Wir impfen ausschließlich mit den an die Variante LP.8.1 adaptierten mRNA-Impfstoffen von Pfizer/Biontech (Comirnaty).
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Wer sollte sich impfen lassen?
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Die STIKO empfiehlt eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie für Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Infektionsrisiko. Dazu gehören:
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alle Personen ab 60 Jahren
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Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung wie beispielsweise:
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Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
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Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
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Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
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Adipositas
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Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
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Trisomie 21
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Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
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Aktive neoplastische Krankheiten
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Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
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Personal in Gesundheitseinrichtungen mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt.
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Die Impfentscheidung soll individuell nach ärztlicher Beratung erfolgen, wobei das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gegenüber dem Nutzen der Impfung und möglichen Nebenwirkungen abgewogen wird.
Personen aus den genannten Risikogruppen können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
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Bei Personen im Alter von 12 bis < 30 Jahren sowie bei Schwangeren soll Spikevax aufgrund eines erhöhten Risikos für Myo- bzw. Perikarditis nicht eingesetzt werden.*
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Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören:
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Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
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Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
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Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
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Adipositas
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Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
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Trisomie 21
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Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
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Aktive neoplastische Krankheiten
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Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
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[Definition Immundefizienz nach RKI: z.B. nach Organ- oder Stammzelltransplantation, HämodialysepatientInnen.]
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Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität weiterhin für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Die Kombination aus Impfung und Infektion (hybride Immunität) verleiht einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nach SARS-CoV-2-Infektionen, der auf Basis der bisher verfügbaren Untersuchungen mindestens 12 Monate anhält
(Quellen:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/COVID-19/gesamt.html#entry_16949822)
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Immer noch nicht sicher, ob sie sich impfen lassen sollen?
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RSV - Impfung:
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Die RSV-Schutzimpfung, die Coronaschutzimpfung und die Grippeschutzimpfung können theoretisch (und praktisch) gleichzeitig verabreicht werden (bei Patienten Ü60).
​Was wird geimpft?​
Wir verimpfen den proteinbasierten RSV-Impfstoff "Abrysvo".
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Wer sollte sich impfen lassen?
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Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥ 75 Jahre eine 1-malige RSV-Impfung als Standardimpfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. im Herbst).
Außerdem empfiehlt die STIKO Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer der unten aufgeführten Grunderkrankungen haben oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine 1-malige RSV-Impfung als Indikationsimpfung.
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Eine Indikationsimpfung erhalten Personen ab einem Alter von 60 Jahren mit schwer ausgeprägten Grunderkrankungen, z. B.
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chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
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chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
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hämato-onkologische Erkrankungen
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Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
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chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
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angeborene oder erworbene Immundefizienz
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen dieser chronischen Erkrankungen gehen nach aktuellem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher.
(Quellen: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/RSV/FAQ_Liste_RSV.html#entry_16918912, https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/rsv-impfung-schutzimpfungs-richtlinie-geaendert)
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Immer noch nicht sicher, ob sie sich impfen lassen sollen?
