top of page

ePa (elektronische Patientenakte)

"Liebe Patienten,

​

Sie haben eine elektronische Patientenakte. Dann stellen wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) ein. Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Laborbefunde, aber auch Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken. Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben das Recht zum Widerspruch. Das ist gut zu wissen, vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen. Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Generelle Fragen zur elektronischen Patientenakte richten Sie bitte an Ihre Krankenkasse."

​​

(Quelle: https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/patienteninfo/epa-daten-poster.pdf)

​​

Die ePA ist unseren Augen in ihrer jetzigen Form (Stand 10/25) nicht im Alltag zu gebrauchen; Gründe hierfür sind u.a. der sehr unzuverlässige Zugriff, die extrem zeitaufwendige und umständliche "Befüllung" und v.a. die Unmöglichkeit die eingestellten Befund gezielt nach Schlagwörtern zu durchsuchen. 

bottom of page