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Aktualisiert: 26. Nov. 2020

In beiden Praxisstandorten sind wieder Grippeimpfstoffe verfügbar.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenzaimpfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre,

  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon,

  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV),

  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für

  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),

  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,

  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Ebenso geimpft werden sollten Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln (die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden).

Auch während der COVID-19-Pandemie sind diese Empfehlungen weiterhin gültig.


Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/faq_ges.html

Wir begrüßen Herrn Matthias Fälchle als neuen ärztlichen Weiterbildungsassistent für Allgemeinmedizin in unserer Praxis.

Er tritt in die Fußstapfen von Frau Heike Kuhn, bei der wir uns auch an dieser Stelle nochmals herzlich für ihre tolle Mitarbeit im letzten Jahr bedanken möchten.

Aktualisiert: 30. Aug. 2020


Bei gegebener Indikation führen wir Rachen-Nasenabstriche auf das Coronavirus durch (an beiden Praxis-Standorten).

Gründe für einen solchen Abstrich sind z.B. Symptome, die mit einer akuten Coronavirus-Infektion assoziiert sind, seit dem 1.8.2020 haben auch Reiserückkehrer aus dem Ausland Anspruch auf (mindestens) einen Corona-Abstrich. Eine Benachrichtigung über die Corona-Warn-App stellt ebenfalls einen Abstrichgrund dar.

Bei Rückfragen zu weiteren Abstrichindikationen stehen wir Ihnen zur Seite - aktuell finden hier quasi tagtäglich gesetzliche Anpassungen statt.

Patienten, die von uns auf das Coronavirus getestet wurden, erhalten auf Wunsch einen QR-Code, sodass sie das Testergebnis nach 48 Stunden selbstständig online einsehen können. Je nach Befund halten wir nochmals Rücksprache mit Ihnen.

Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an und beachten die weiterhin geltenden Änderungen im Praxis-Ablauf im Rahmen der Corona-Pandemie.

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