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Corona-& Grippe-Impfung

Grippe:

Ab sofort stehen uns die neuen Grippeschutzimpfstoffe zur Verfügung!

Sie können sich ohne Termin impfen lassen - aus organisatorischen Gründen bitten wir sie außerhalb der Hauptsprechzeiten in der Praxis zu erscheinen; ideale Zeitpunkte sind von 11 bis 15 Uhr sowie von 17 bis 18 Uhr (außer Mittwoch und Freitag).

Für wen die Impfung geeignet ist, erfahren sie HIER.

Corona:

Ab sofort können sie >> hier << einen Termin zur Coronaimpfung buchen.

Bitte beachten sie, dass sie nach der Terminbuchung eine Email erhalten & sie den Termin nochmals bestätigen müssen.

Bitte bringen Sie unbedingt die >>hier<< verlinkte Aufklärung ausgefüllt & unterschrieben zum Impftermin mit.

Alternativ ist das Aufklärungsformular auch als pdf-Datei in der Bestätigungsemail angehängt.

Vor Buchung der Impfung beachten sie bitte die unten aufgeführten Regelungen zur Impfung - wichtig: Eine weitere Auffrischimpfung soll in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.

Die Termine zur Impfung werden vorzugsweise online vergeben. Alternativ fragen sie einfach persönlich in der Praxis nach einem Impftermin.

Wir werden ausschließlich den an die XBB.1.5-Variante-adaptierten COVID-19-Impfstoff von Biontech verwenden.

Das Impfangebot richtet sich an unsere Stammpatienten sowie deren Angehörige (jeweils ab dem 12. Lebensjahr).

Die Impfung gegen Corona wird nur mit Termin möglich sein.

Die Impfungen gegen Corona und Grippe können problemlos zeitgleich impfen verabreicht werden.

Wer sollte sich wann gegen Corona (auffrisch-)impfen lassen?

Ob sie zu der Gruppe gehören, die sich gegen Corona impfen lassen soll, erfahren sie im folgenden (langen & informationsreichen!) Text oder sie machen den >>"Corona-Impfcheck"<< (kürzer!).

 

Gerne beraten wir sie auch persönlich.

Die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) lautet wie folgt:

"Nach Einschätzung der STIKO sollen alle Personen im Alter ab 18 Jahren über eine sogenannte Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Kontakte des Immunsystems mit dem Erreger oder seinen Bestandteilen, durch Impfung oder Infektion) erreicht.

 

Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Bei Personen, die noch keine 3 Antigenkontakte hatten, sollen noch fehlende Antigenkontakte deshalb durch Impfungen mit zugelassenen und von der STIKO empfohlenen COVID-19-Impfstoffen komplettiert werden.

 

Die sogenannte hybride Immunität, die durch die Kombination von Impfung und Infektion erreicht wird, vermittelt einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen, der mindestens 12 Monate anhält. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden. Die chronologische Abfolge dieser Antigenkontakte (SARS-CoV-2-Infektionen bzw. COVID-19-Impfungen) ist dabei unerheblich.

 

Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als eigenständiger Antigenkontakt gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung oder Infektion mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion ein Abstand von 3 Monaten zur Vervollständigung der Grundimmunisierung, bzw. 6 Monate zur Auffrischimpfung eingehalten werden.

Eine weitere Auffrischimpfung soll in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Es soll vorzugsweise im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind.

Die weitere Auffrischimpfung wird aktuell "nur" für folgende Risikogruppen empfohlen

Nach aktuellem Kenntnisstand wurde für folgende Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe festgestellt:

A) Personen im Alter ab 60 Jahren

B) Schwangere, insbesondere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit

C) BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

D) Personen im Alter ab 6 Monaten mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben:

Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf gehören z.B.:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)

  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen

  • Adipositas

  • Erkrankungen des ZNS, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen

  • Trisomie 21

  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z.n. Organtransplantation)

  • Aktive neoplastische Krankheiten

(Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html#FAQId15188898)

(Stand 08.10.2023)

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