top of page

Pandemie | Maskenpflicht?!

Informationen zur "Maskenpflicht"

Ab dem 07.04.2023 fällt die gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Arztpraxen:

Bei Patienten, die unter einem akuten Infekt leiden, bestehen wir unter Anwendung des Hausrechts weiterhin auf das Tragen einer FFP-2-Maske - wir möchten bestmöglich vermeiden, dass sich (Risiko-)Patienten in unserer Praxis anstecken.

Zudem möchten wir vermeiden, dass sich unserer Praxispersonal infiziert und es somit zu Personalausfällen, schlimmstenfalls zur passageren Praxisschließungen, kommt.

Danke für ihr Verständnis.

Allen "anderen" Patienten empfehlen wir im Sinne des Eigenschutzes weiterhin eine Maske in unseren Praxisräumen zu tragen.

Nirgendwo sonst als in Hausarztpraxen ist die Wahrscheinlichkeit höher auf einen symptomatischen und somit potentiell infektiösen (Corona-)Patient zu treffen - mit dem Tragen der Maske schützen Sie sich selbst und jene Menschen, die auf Grund chronischer Erkrankungen immungeschwächt sind.

bottom of page