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Pandemie | Maskenpflicht?!

Informationen zur "Maskenpflicht"

Ab dem 07.04.2023 fällt die gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Arztpraxen:

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Bei Patienten, die unter einem akuten Infekt leiden, bestehen wir unter Anwendung des Hausrechts weiterhin auf das Tragen einer FFP-2-Maske - wir möchten bestmöglich vermeiden, dass sich (Risiko-)Patienten in unserer Praxis anstecken.

Zudem möchten wir vermeiden, dass sich unserer Praxispersonal infiziert und es somit zu Personalausfällen, schlimmstenfalls zur passageren Praxisschließungen, kommt.

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Danke für ihr Verständnis.

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Allen "anderen" Patienten empfehlen wir im Sinne des Eigenschutzes weiterhin eine Maske in unseren Praxisräumen zu tragen.

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Nirgendwo sonst als in Hausarztpraxen ist die Wahrscheinlichkeit höher auf einen symptomatischen und somit potentiell infektiösen (Corona-)Patient zu treffen - mit dem Tragen der Maske schützen Sie sich selbst und jene Menschen, die auf Grund chronischer Erkrankungen immungeschwächt sind.

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