In beiden Praxisstandorten sind wieder Grippeimpfstoffe verfügbar.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenzaimpfung
für alle Personen ab 60 Jahre,
für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon,
für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV),
für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Ebenso geimpft werden sollten Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln (die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden).
Auch während der COVID-19-Pandemie sind diese Empfehlungen weiterhin gültig.
Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/faq_ges.html
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